Die Landesapothekerkammer Thüringen wurde am 5. September 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Als solche nimmt sie die Möglichkeit der Selbstverwaltung des Berufsstandes der Apotheker wahr. Sie ist befugt, Satzungen zu erlassen und durch ihre Rechtssetzungsbefugnis die Angelegenheiten des Berufsstandes verbindlich zu regeln. Sie erfüllt ihre Aufgaben in eigener Verantwortung und ist dabei an bestehende Gesetze gebunden, unterliegt hier aber keinem fachlichen Weisungsrecht der staatlichen Behörden.
Die Mitgliederzahl beträgt mit Stand 31. März 2011 1.429 Mitglieder. Der Kammer gehören alle Apothekerinnen und Apotheker an, die in Thüringen ihren Beruf ausüben. Die Aufgaben der Kammer sind im Thüringer Heilberufegesetz aufgeführt.
Thüringer Apothekerhaus
»J. B. Trommsdorff«
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99085 Erfurt
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