Der Rechtsanwalt (m/w) übt kein Gewerbe aus, sondern ist Freiberufler. Er ist dem anwaltlichen Berufsrecht unterworfen, insbesondere der Berufsordnung für Rechtsanwälte und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anwaltliche Tätigkeit ist stets interessengebunden: seinen Auftrag (Mandat) erhält der Rechtsanwalt von natürlichen oder juristischen Personen, den Mandanten. Diese können sich in jedem gerichtlichen Verfahren oder vor Behörden anwaltlich vertreten bzw. in Straf- oder Bußgeldsachen verteidigen lassen. › › › mehr lesen › › ›
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