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Landesverband der Freien Berufe trifft Thüringer Normenkontrollrat

v.l.n.r.: Dipl.-Geol. S. Reyer-Rohde, Präs. LFB, RAin H. Di Stefano, NKR, Dr. med. M. Sakriß, W. Kölsch, NKR-Geschäftsstelle
Gemein­sa­mes Gespräch am 10.03.2026, v.l.n.r.: Th. Ole­j­nik, Apo­the­ker (LFB), Dr. K.-H. Mül­ler, ZA (LFB), C. Mar­schall, StBin (LFB), Prof. Dr. S. Mül­ler-Grune (Stellv. Vors. NKR), Dipl.-Geol. S. Reyer-Rohde (Präs. LFB), H. Di Ste­fano (RAin, GFin RAK Thü­rin­gen, NKR), Dr. med. M. Sakriß, All­ge­mein­me­di­zi­ner (LFB), W. Kölsch (NKR-Geschäfts­stelle)

 

Büro­kra­tie­ab­bau ist das Schlag­wort der Stunde. Am 10. März 2026 tra­fen sich der Vor­stand des Lan­des­ver­ban­des der Freien Berufe (LFB) mit Ver­tre­tern des Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rats zu einem Gedankenaustausch.

Der Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat berät und unter­stützt die Thü­rin­ger Lan­des­re­gie­rung auf dem Gebiet der Büro­kra­tie­ver­mei­dung, des Büro­kra­tie­ab­baus und der bes­se­ren Rechts­set­zung. Es geht darum, Ver­bes­se­rungs­po­ten­tiale bei der Ent­ste­hung und dem Zusam­men­wir­ken von Rechts­vor­schrif­ten zu erken­nen, dar­zu­stel­len und der Lan­des­re­gie­rung Vor­schläge zur Umset­zung vor­zu­le­gen. Inso­weit bestehen erheb­li­che gemein­same Schnitt­men­gen mit den Zie­len des LFB.

Der Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat stützt sich u.a. auf die Initia­ti­ven von Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men und Ver­bän­den. Eine wich­tige Rolle spielt dabei der „Büro­kra­tie-Mel­der“des Thü­rin­ger Normenkontrollrats.

Im Gespräch erläu­ter­ten die Ver­tre­ter des Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rats auch ihre Vor­ge­hens­weise: die von Betrof­fe­nen gemel­de­ten Bean­stan­dun­gen von als zu büro­kra­tisch emp­fun­de­nen Ver­wal­tungs­vor­gän­gen und Rege­lun­gen wer­den nach einer Vor­prü­fung auf Rele­vanz ggf. den Fach­res­sorts zur Stel­lung­nahme über­mit­telt. Hilf­reich sei es immer, wenn die Betrof­fe­nen für ihr Pro­blem selbst Lösungs­vor­schläge unter­brei­ten würden.

Wer­den Hand­lungs­spiel­räume erkannt, kann der Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat gegen­über dem Gesetz­ge­ber neue gesetz­li­che Rege­lun­gen anre­gen. Nicht sel­ten erge­ben sich aller­dings recht­li­che Hür­den, die die Lösung des Pro­blems im Sinne der Betrof­fe­nen ver­hin­dern. Betont wurde, dass auch der Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat an das gel­tende Recht gebun­den ist, das sei­ner­seits für einen Aus­gleich unter­schied­li­cher Inter­es­sen sor­gen soll. Damit wird auch deut­lich, dass die Umset­zung der Auf­ga­ben des Nor­men­kon­troll­ats durch­aus her­aus­for­dernd ist, da es ins­ge­samt um eine sehr kom­plexe Mate­rie geht.

Der LFB hat eine Feed­back-Funk­tio­na­li­tät im Büro­kra­tie­mel­der des Nor­men­kon­troll­rats ange­regt. Wer sich Gedan­ken um den Abbau von Büro­kra­tie mache, ver­diene auch, über den Sta­tus der Sach­be­ar­bei­tung infor­miert zu wer­den. Der Nor­men­kon­troll­rat will prü­fen, wie diese Anre­gung am Bes­ten umge­setzt wer­den kann, um die Akzep­tanz die­ses grund­sätz­lich sehr sinn­vol­len Instru­men­ta­ri­ums zu steigern.

Sowohl der Vor­stand des LFB als auch die Ver­tre­ter des Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rats ver­tra­ten über­ein­stim­mend die Ansicht, dass in der Ver­ein­fa­chung von Daten­er­he­bun­gen und der Ver­mei­dung der Anlage dop­pel­ter Daten­be­stände erheb­li­che Poten­tiale für den Büro­kra­tie­ab­bau – auch in Thü­rin­gen – lie­gen. Auch der LFB setzt sich für eine Ver­ein­fa­chung des Daten­schutz­rechts ein, und stimmt der Ansicht zu, dass es nicht erfor­der­lich ist, in jedem Unter­neh­men einen betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein­zu­set­zen. Statt an die Mit­ar­bei­ter­zahl anzu­knüp­fen, dürfte ein risiko- und evi­denz­ba­sier­ter Ansatz sinn­vol­ler sein.

Der LFB und der Nor­men­kon­troll­rat wol­len ihre Zusam­men­ar­beit wei­ter aus­bauen. Dazu sol­len dem Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat auch die auf dem Büro­kra­tie­mel­der des LFB Thü­rin­gen ein­ge­hen­den Vor­schläge sei­ner Mit­glie­der zum Büro­kra­tie­ab­bau zuge­lei­tet werden.

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