Anhörung zum Entwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission (Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz ‑ThürABKG)
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtags hatte bereits am 15. Oktober 2021 beschlossen, zum Entwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission (Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz ‑ThürABKG) eine mündliche
Anhörung durchzuführen.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, „den Erfüllungsaufwand der Thüringer Wirtschaft bei der Umsetzung von Richtlinien, Rechtsverordnungen und Gesetzen zu reduzieren, für die der Freistaat Thüringen zuständig ist. Zum Zwecke des Bürokratieabbaus soll deshalb ein unabhängiger Thüringer Normenkontrollrat eingerichtet werden, dessen Aufgaben sich an denen des Normenkontrollrats des Bundes orientieren sollen“ (https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/neue-online-diskussionen‑6–1‑1/).
Auch der LFB Landesverband der Freien Berufe Thüringen e.V. erhielt die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Dies ist in schriftlicher Form und im Rahmen der am 28.01.2022 als Video-Schaltkonferenz durchgeführten mündlichen Anhörung geschehen.
Der LFB begrüßt wie die meisten der angehörten Teilnehmer die Initiative der Fraktion der CDU, gesetzliche Grundlagen auf Landesebene zur Eindämmung überflüssiger Bürokratie zu schaffen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Ansiedlung des dafür zu schaffenden Gremiums, nämlich des Thüringer Normenkontrollrats, bei der Thüringer Staatskanzlei. Das Gleiche gilt für die per Gesetz vorgesehene Unabhängigkeit des Normenkontrollrats.
In der öffentlichen mündlichen Anhörung wurden aber auch unterschiedliche Standpunkte besonders über die Zusammensetzung des Normenkontrollrats deutlich. Auf allgemeinen Konsens schien die Anregung zu stoßen, auch Vertreter der Wissenschaft in den Normenkontrollrat zu entsenden. Während sich darüber hinaus vor allem die Vertreter von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden dafür aussprachen, dass die Berufs- und Wirtschaftskammern sowie Wirtschaftsverbände repräsentiert werden sollten, äußerten Vertreter der öffentlichen Verwaltung, dass deren Expertise besonders wichtig sei.
Auf Kritik des LFB stieß die Auffassung der angehörten Vertreterin des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, Frau Prof. Färber, die ohne nähere Begründung vor einer Beteiligung von „Lobbyisten“ im Normenkontrollrat warnte. Der Geschäftsführer des LFB, RA Dr. Werner, wies in seinem Beitrag besonders darauf hin, dass vielmehr auf den Sachverstand der berufsständischen Vertreter als Betroffene im Normenkontrollrat nicht verzichtet werden könne.
Die angehörten Gewerkschaftsvertreter hielten den Gesetzentwurf grundsätzlich für überflüssig mit dem Argument, es bediene nur die Arbeitgeberinteressen.
In seiner schriftlichen Stellungnahme hat sich der LFB Thüringen insbesondere für eine Präzisierung der gesetzlichen Regelung für die Zusammensetzung und die Wahl des Normenkontrollrats ausgesprochen, aber auch für die Art und Höhe der Entschädigung der Mitglieder des Normenkontrollrats für den vorhersehbar hohen Zeitaufwand, den diese Tätigkeit voraussichtlich erfordern wird.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie der Landesgesetzgeber mit dem Gesetztesentwurf weiter verfahren wird.