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Anhörung zum Entwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission (Thüringer Anti-Bürokratiekommissionsgesetz ‑ThürABKG)

Der Aus­schuss für Europa, Kul­tur und Medien des Thü­rin­ger Land­tags hatte bereits am 15. Okto­ber 2021 beschlos­sen, zum Ent­wurf der Frak­tion der CDU für ein Gesetz zur Ein­set­zung einer Thü­rin­ger Anti-Büro­kra­tie­kom­mis­sion (Thü­rin­ger Anti-Büro­kra­tie­kom­mis­si­ons­ge­setz ‑Thür­ABKG) eine mündliche
Anhö­rung durchzuführen.

Ziel des Geset­zes­ent­wurfs ist es, „den Erfül­lungs­auf­wand der Thü­rin­ger Wirt­schaft bei der Umset­zung von Richt­li­nien, Rechts­ver­ord­nun­gen und Geset­zen zu redu­zie­ren, für die der Frei­staat Thü­rin­gen zustän­dig ist. Zum Zwe­cke des Büro­kra­tie­ab­baus soll des­halb ein unab­hän­gi­ger Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rat ein­ge­rich­tet wer­den, des­sen Auf­ga­ben sich an denen des Nor­men­kon­troll­rats des Bun­des ori­en­tie­ren sol­len“ (https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/neue-online-diskussionen‑6–1‑1/).

Auch der LFB Lan­des­ver­band der Freien Berufe Thü­rin­gen e.V. erhielt die Mög­lich­keit, hierzu Stel­lung zu nehmen.

Dies ist in schrift­li­cher Form und im Rah­men der am 28.01.2022 als Video-Schalt­kon­fe­renz durch­ge­führ­ten münd­li­chen Anhö­rung geschehen.

Der LFB begrüßt wie die meis­ten der ange­hör­ten Teil­neh­mer die Initia­tive der Frak­tion der CDU, gesetz­li­che Grund­la­gen auf Lan­des­ebene zur Ein­däm­mung über­flüs­si­ger Büro­kra­tie zu schaf­fen. Das gilt ins­be­son­dere für die vor­ge­se­hene Ansied­lung des dafür zu schaf­fen­den Gre­mi­ums, näm­lich des Thü­rin­ger Nor­men­kon­troll­rats, bei der Thü­rin­ger Staats­kanz­lei. Das Glei­che gilt für die per Gesetz vor­ge­se­hene Unab­hän­gig­keit des Normenkontrollrats.

In der öffent­li­chen münd­li­chen Anhö­rung wur­den aber auch unter­schied­li­che Stand­punkte beson­ders über die Zusam­men­set­zung des Nor­men­kon­troll­rats deut­lich. Auf all­ge­mei­nen Kon­sens schien die Anre­gung zu sto­ßen, auch Ver­tre­ter der Wis­sen­schaft in den Nor­men­kon­troll­rat zu ent­sen­den. Wäh­rend sich dar­über hin­aus vor allem die Ver­tre­ter von Wirt­schafts- und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den dafür aus­spra­chen, dass die Berufs- und Wirt­schafts­kam­mern sowie Wirt­schafts­ver­bände reprä­sen­tiert wer­den soll­ten, äußer­ten Ver­tre­ter der öffent­li­chen Ver­wal­tung, dass deren Exper­tise beson­ders wich­tig sei.

Auf Kri­tik des LFB stieß die Auf­fas­sung der ange­hör­ten Ver­tre­te­rin des Nor­men­kon­troll­rats Baden-Würt­tem­berg, Frau Prof. Fär­ber, die ohne nähere Begrün­dung vor einer Betei­li­gung von „Lob­by­is­ten“ im Nor­men­kon­troll­rat warnte. Der Geschäfts­füh­rer des LFB, RA Dr. Wer­ner, wies in sei­nem Bei­trag beson­ders dar­auf hin, dass viel­mehr auf den Sach­ver­stand der berufs­stän­di­schen Ver­tre­ter als Betrof­fene im Nor­men­kon­troll­rat nicht ver­zich­tet wer­den könne.

Die ange­hör­ten Gewerk­schafts­ver­tre­ter hiel­ten den Gesetz­ent­wurf grund­sätz­lich für über­flüs­sig mit dem Argu­ment, es bediene nur die Arbeitgeberinteressen.

In sei­ner schrift­li­chen Stel­lung­nahme hat sich der LFB Thü­rin­gen ins­be­son­dere für eine Prä­zi­sie­rung der gesetz­li­chen Rege­lung für die Zusam­men­set­zung und die Wahl des Nor­men­kon­troll­rats aus­ge­spro­chen, aber auch für die Art und Höhe der Ent­schä­di­gung der Mit­glie­der des Nor­men­kon­troll­rats für den vor­her­seh­bar hohen Zeit­auf­wand, den diese Tätig­keit vor­aus­sicht­lich erfor­dern wird.

Es bleibt nun­mehr abzu­war­ten, wie der Lan­des­ge­setz­ge­ber mit dem Gesetz­tes­ent­wurf wei­ter ver­fah­ren wird.

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