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LFB führt auch 2022 die Tradition der »Fraktionsgespräche« fort

Der LFB hat auch 2022 mit Abge­ord­ne­ten aller demo­kra­ti­schen Par­teien im Thü­rin­ger Land­tag Gesprä­che geführt, um sich über aktu­elle Fra­gen auszutauschen.

Die Gesprä­che star­te­ten am 30.08.2022 mit Frau Babett Pfef­fer­lein und Frau Gabriele Son­der­mann (Frak­tion Bünd­nis 90/die Grü­nen), und wur­den am 07.09.2022 mit Frau Lena Saniye Gün­gör (Frak­tion Die Linke) sowie den Ver­tre­tern der Gruppe der Abge­ord­ne­ten der FDP im Thü­rin­ger Land­tag, Herrn Dirk Berg­ner, Frau Fran­ziska Baum und Herr Dr. Ste­fan Pilz fortgesetzt.

Am 23.09.2022 tra­fen sich die Abge­sand­ten des LFB mit dem Vor­sit­zen­den der CDU-Frak­tion im Thü­rin­ger Land­tag Prof. Mario Voigt, dem stell­ver­tre­ten­den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den, Gesund­heits- und Pfle­ge­po­li­ti­schen Spre­cher und Spre­cher für den Ver­fas­sungs­aus­schuss Chris­toph Zip­pel sowie dem Wirt­schafts­po­li­ti­scher Spre­cher, Spre­cher für Hand­werk und Mit­tel­stand, Mar­tin Henkel.

Das letzte Gespräch fand am 12.10.2022 mit dem stell­ver­tre­ten­den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Lutz Lieb­scher (SPD) und Herrn Nici Gorff, Refe­rent der SPD-Frak­tion für For­schung, Wis­sen­schaft und Hoch­schule statt.

Der LFB Thü­rin­gen e.V. wurde dabei durch seine Prä­si­den­tin, Frau Dipl.-Geol. Syl­via Reyer-Rohde, und den geschäfts­füh­rend täti­gen Rechts­an­walt Dr. Rein­hard Wer­ner ver­tre­ten. Frau Reyer-Rohde ver­trat als Mit­glied des Vor­stands der Thü­rin­ger Inge­nieur­kam­mer zugleich die Inter­es­sen ihrer Berufs­gruppe, ebenso die Her­ren Dipl.-Ing. Tho­mas Hau­stein, Vor­sit­zen­der des Arbeits­krei­ses Wett­be­werb und Vergabe,und Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bartl, Vize­prä­si­dent der Inge­nieur­kam­mer Thüringen.

Die Inter­es­sen der Apo­the­ker ver­tra­ten Frau Apo­the­ke­rin Andrea Kern aus Suhl für die Lan­des­apo­the­ker­kam­mer Thü­rin­gen und der Vor­sit­zende der Thü­rin­ger Apo­the­ker­ver­ban­des, Herr Apo­the­ker Ste­fan Fink. Die Thü­rin­ger Zahn­ärz­te­schaft wurde durch den Kam­mer­prä­si­den­ten, Dr. Chris­tian Junge, und Herr Dr. Karl-Fried­rich Rom­mel, Vor­sit­zen­der der Kas­sen­zahn­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Thü­rin­gen, vertreten.

In allen Gesprä­chen ging es um aktu­elle Pro­bleme der Freien Berufe, ins­be­son­dere um aktu­elle wirt­schafts- und sozi­al­po­li­ti­sche Fra­gen, um die Fach­kräf­te­si­che­rung und die Erhal­tung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit vor allem klei­ne­rer und mitt­le­rer frei­be­ruf­li­cher Unter­neh­men unter den abseh­bar immer schwie­ri­ger wer­den­den Rahmenbedingungen.

Die Inge­nieur­kam­mer Thü­rin­gen brachte vor allem die Pro­bleme zur Spra­che, die sich infolge des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 und dem hier­durch beding­ten Weg­fall der Ver­bind­lich­keit der Min­dest­sätze der HOAI erge­ben: wie bereits befürch­tet tritt zuneh­mend der Preis­wett­be­werb an die Stelle des Wett­be­werbs um die beste Qua­li­tät. Eine Mög­lich­keit, diese auch für die Auf­trag­ge­ber nega­tive Ent­wick­lung abzu­mil­dern, könnte nach dor­ti­ger Auf­fas­sung darin bestehen, das Ver­ga­be­recht dahin­ge­hend zu ändern, dass in den Aus­schrei­bun­gen grund­sätz­lich die an die Stelle der bis­he­ri­gen Min­dest­sätze getre­te­nen Basis­ho­no­rar­sätze als Unter­grenze für die soge­nannte Aus­kömm­lich­keit der Ange­bote zu gel­ten hät­ten, wobei dem Bie­ter der Beweis dafür vor­be­hal­ten bliebe, dass sein etwa den Basis­ho­no­rar­satz unter­schrei­ten­des Ange­bot gleich­wohl noch aus­kömm­lich sei.

Ein wei­te­rer Weg könnte die Erhö­hung der Trans­pa­renz der Ange­bote und der Ver­ga­be­ent­schei­dung (Zuschläge) sein. Auf­grund der damit erleich­ter­ten Bie­ter­strei­tig­kei­ten dürfte so dem Anreiz ent­ge­gen gewirkt wer­den, Dum­ping­preise anzu­bie­ten oder hier­von Gebrauch zu machen.

Der Lan­des­apo­the­ker­kam­mer Thü­rin­gen geht es um die Wah­rung der Chan­cen zur Ver­bes­se­rung der Aus­bil­dung ange­hen­der Phar­ma­zeu­ten, zumal in den nächs­ten Jah­ren die letz­ten 600 Phar­ma­zi­e­in­ge­nieure aus dem akti­ven Berufs­le­ben aus­schei­den und durch Apotheker*innen ersetzt wer­den müs­sen. Daher sei beim Neu­bau des Insti­tuts für Phar­ma­zie in Jena im Rah­men des Bau­vor­ha­bens Wis­sen­schaft­li­cher Cam­pus auf die der­zeit noch mög­li­che Opti­mie­rung der Raum­auf­tei­lung ins­be­son­dere im Labor­be­reich gro­ßer Wert zu legen.

Wei­ter­hin wur­den Pro­bleme des E‑Rezepts und die Not­wen­dig­keit ange­spro­chen, die nach acht Jah­ren aus­lau­fende Arz­nei­mit­tel­in­itia­tive Sach­sen-Thü­rin­gen (ARMIN) – es han­delt sich um das wich­tige elek­tro­nisch ver­netzte Medi­ka­ti­ons­ma­nage­ment für mulit­mor­bide Pati­en­ten – wei­ter­lau­fen zu lassen.

Auch die Lan­des­zahn­ärz­te­kam­mer Thü­rin­gen macht sich große Sor­gen um den Rück­gang der Nie­der­las­sungs­zah­len in den nächs­ten Jah­ren. Sie for­dert eben­falls den Aus­bau von Stu­di­en­platz­ka­pa­zi­tä­ten in Jena und die För­de­rung von Niederlassungen.

Außer­dem wurde ange­spro­chen, dass die Ent­las­tung von büro­kra­ti­schen Rege­lun­gen und Ver­fah­ren eben­falls ein wirk­sa­mer Bei­trag zur Fach­kräf­te­si­che­rung sein könnte, weil so ggf. ältere Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zur Arbeit über die Alters­grenze hin­aus moti­viert wer­den könn­ten. Hier könnte ggf. durch die Ände­rung des Thü­rin­ger Heil­be­ru­fe­ge­set­zes das Poten­tial der beruf­li­chen Selbst­ver­wal­tung durch die Berufs­kam­mern gestärkt wer­den, um gleich­zei­tig Gesund­heits- und Strah­len­schutz­äm­ter zu entlasten.

Der Frei­staat Thü­rin­gen müsse im Rah­men des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens sei­nen Ein­fluss gel­tend machen, eine aus­ge­wo­gene Rege­lung im Rah­men des GKV-Finanz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­set­zes zu errei­chen. Die der­zeit vor­ge­se­hene Begren­zung der Bud­get­er­hö­hun­gen bedeute gerade unter den immer kom­pli­zier­ter wer­den­den Rah­men­be­din­gun­gen mas­sive Ein­nah­me­ver­luste mit erheb­li­chen mit­tel- und lang­fris­ti­gen Fol­gen für die Sicher­stel­lung der zahn­ärzt­li­chen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung. Dies ist auch eine von den Thü­rin­ger Apotheker*innnen unter­stützte Forderung.

Für die Berufs­gruppe der frei­be­ruf­li­chen Restau­ra­to­ren wurde ange­spro­chen, dass in Thü­rin­gen noch immer ein Gesetz zum Berufs­ti­tel­schutz der aka­de­misch aus­ge­bil­de­ten Restau­ra­to­ren ana­log der bereits bestehen­den Gesetze in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen-Anhalt fehlt. Ein der­ar­ti­ges Gesetz sei aber erfor­der­lich zum Schutz des Kul­tur­guts vor unsach­ge­mä­ßer Behand­lung und liege auch im Inter­esse des Verbraucherschutzes.

In engem Zusam­men­hang damit steht die Ver­bes­se­rung der sozia­len Absi­che­rung für frei­be­ruf­lich tätige Restau­ra­to­ren in Bezug auf die Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung. Man­gels Exis­tenz einer Kam­mer exis­tiert keine berufs­stän­di­sche Mög­lich­keit der Absi­che­rung über sel­bige, und die frü­her bestehende Mög­lich­keit zum Ein­tritt in die Künst­ler­so­zi­al­kasse gebe es seit eini­gen Jah­ren nach Angabe des Restau­ra­to­ren­ver­bands auch nicht mehr.

Es müsse wei­ter­hin über­dacht wer­den, ob die seit 1994 bestehende Aus­bil­dung von Restau­ra­to­ren an der Fach­hoch­schule Erfurt wirk­lich mit Abschluss der letz­ten Mas­ter­stu­den­ten been­det wer­den soll. Ande­ren­falls fände keine Restau­ra­to­ren­aus­bil­dung in Thü­rin­gen mehr statt, was auch regio­nal zu künf­tig feh­len­den Fach­kräf­ten füh­ren werde. Deutsch­land­weit gäbe es noch weni­ger Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten, was dem­nächst einen gene­rel­len Fach­kräf­te­man­gel zur Folge hätte. Die Aus­bil­dung von Restau­ra­to­ren für Glas­ma­le­rei gibt es bis­her nur in Erfurt, so dass es nach einer Schlie­ßung die­ses Fach­be­reichs inso­weit deutsch­land­weit keine Aus­bil­dungs­mög­lich­keit mehr exis­tie­ren würde.

Bemer­kens­wert ist das große Inter­esse der Poli­ti­ker an den zur Spra­che gebrach­ten The­men. So wird der Dia­log durch den Aus­tausch von Doku­men­ten zu den ange­spro­che­nen The­men auch über die Gesprä­che hin­aus gegen­wär­tig fort­ge­setzt, so dass sich ein­mal mehr bestä­tigt, dass auch der Netz­werk­aspekt die­ser Gesprä­che nicht zu unter­schät­zen ist.

Zufrie­den mit dem Erfah­rungs­aus­tausch: v.l.n.r.: RA Dr. Wer­ner, Dipl.-Ing. Th. Hau­stein, Frau Dipl.-Geol. S. Reyer-Rohde, Frau Babett Pfef­fer­lein MdL (Bünd­nis 90/Die Grü­nen), Herr Dr. K.-F. Rom­mel, Frau Apo­the­ke­rin A. Kern (Bild­au­to­rin G. Sondermann)

 

 

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