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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Kampf gegen Geldwäsche rechtfertigt keine Einschränkung der beruflichen Selbstverwaltung

Nach einer Pres­se­mit­tei­lung vom 13.03.2023 hat die Ger­man Tax Advi­sers in einem Schrei­ben an EU-Abge­ord­nete und andere Stake­hol­der u.a. den voll­stän­di­gen Erhalt der beruf­li­chen Selbst­ver­wal­tung gefor­dert. Ins­be­son­dere weh­ren sie sich gegen eine natio­nale Fach­auf­sicht für Steu­er­be­ra­ter und Wirtschaftsprüfer.

Die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im lau­fen­den Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Anti-Geld­wä­sche-Paket nah­men der Prä­si­dent des DStV, StB Tors­ten Lüth, und StB Prof. Dr. Hart­mut Schwab, Prä­si­dent der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer, zum Anlass, sich in einem gemein­sa­men Schrei­ben der Ger­man Tax Advi­sers an zustän­dige Euro­pa­ab­ge­ord­nete und hoch­ran­gige Ver­tre­ter der EU-Kom­mis­sion zu wen­den. Eine zen­trale For­de­rung der Ger­man Tax Advi­sers ist der Erhalt des Selbst­ver­wal­tungs­rechts der Steu­er­be­ra­ter und die Gleich­be­hand­lung mit ande­ren freien Berufen.

Soll­ten die Pläne des EU-Rats, eine natio­nale Fach­auf­sicht über die Wirt­schafts­prü­fer und Steu­er­be­ra­ter­kam­mern zu stül­pen, Wirk­lich­keit wer­den, könnte eine sol­che Fach­auf­sicht in Deutsch­land im geplan­ten Bun­des­fi­nanz­kri­mi­nal­amt ange­sie­delt wer­den. Dies würde jedoch einen wesent­li­chen Ein­schnitt in den Kern­be­reich der funk­tio­nel­len Selbst­ver­wal­tung der jewei­li­gen Kam­mern bedeu­ten, die bis­her ledig­lich der Rechts­auf­sicht durch die zustän­di­gen Behör­den unter­lie­gen. Mit dem Selbst­ver­ständ­nis eines unab­hän­gi­gen Berufs wäre eine sol­che Beschrän­kung unver­ein­bar. Wel­chen Mehr­wert eine sol­che Maß­nahme im Kampf gegen die Geld­wä­sche hätte, sei zudem nicht ersichtlich.

Die Unter­wer­fung der Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer unter eine Fach­auf­sicht wäre ihrer Ansicht nach nicht nur eine will­kür­li­che und mit nichts gerecht­fer­tigte Ungleich­be­hand­lung der selbst­ver­wal­te­ten Berufe in Deutsch­land. Viel­mehr würde damit auch völ­lig unge­recht­fer­tigt unter­stellt, die Steu­er­be­ra­ter­kam­mern wür­den ihrer Auf­sichts­funk­tion im Bereich der Geld­wä­sche­be­kämp­fung nicht oder nur unzu­rei­chend nachkommen.

Der LFB Lan­des­ver­band Thü­rin­gen e.V. unter­stützt aus­drück­lich die Berufs­grup­pen der Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer, deren Kam­mern in Thü­rin­gen auch Mit­glie­der die­ses Ver­bands sind, in ihrem Bestre­ben, keine wei­te­ren Beschnei­dun­gen ihrer beruf­li­chen Selbst­ver­wal­tung hinzunehmen.

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