Ingenieurkammer Thüringen
Wer sind wir?
Die Ingenieurkammer Thüringen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Sitz und Gerichtsstand der Ingenieurkammer Thüringen ist Erfurt.
Die Aufgaben der Ingenieurkammer Thüringen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz – ThürAIKG) vom 5. Februar 2008 (GVBl. Nr.2/2008, S.9).
Vorteile der Mitgliedschaft – oder:
was tut die Kammer für ihre Mitglieder?
Die Ingenieurkammer Thüringen
- fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch ihrer Mitglieder
- vertritt die Belange der Ingenieure unseres Landes gegenüber der Legislative und der Exekutive in Thüringen
- unterrichtet ihre Mitglieder über landesweit wichtige gesellschafts‑, bildungs- und berufspolitische Vorgänge im Ingenieurwesen
- erarbeitet die gemeinsame Auffassung des Berufsstandes gegenüber der Allgemeinheit, der gesetzgebenden Körperschaften und den Behörden auf Landesebene
- entwickelt die Grundlagen einheitlicher Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche der Ingenieure in Thüringen
- knüpft und pflegt die nationalen Kontakte zu Ingenieurverbänden und ‑vereinen sowie zu anderen Organisationen des Ingenieurwesens
- unterstützt die Arbeit der Ingenieurkammern anderer Länder
- ist einem berufsständischen Versorgungswerk angeschlossen, das den Pflichtmitgliedern und ihren Familienangehörigen eine besonders günstige Alters- und Hinterbliebenenversorgung sichert
- bietet ihren Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit die Teilnahme an Seminaren, Workshops und Vorträgen zur Förderung der Weiterbildung
Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung als… | |||
Beratender Ingenieur | Bauvorlageberechtigter Ingenieur | Mitglied | |
Ausbildungsabschluss als Master
| Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad plus 2‑jährige Berufspraxis in den letzten 3 Jahren Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit in der Berufsausübung | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad im Bauingenieurwesen Berufspraxis von mindestens 2 Jahren auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden nach ThürBO § 65 Abs. 4) | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad Praktische Tätigkeit als Ingenieur |
Regelfall | |||
Ausbildungsabschluss als Bachelor
| Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad plus 4‑jährige Berufspraxis in den letzten 5 Jahren Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit in der Berufsausübung
| Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad im Bauingenieurwesen Berufspraxis von mindestens 2 Jahren auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden nach ThürBO § 65 Abs. 4) | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad Praktische Tätigkeit als Ingenieur |
Sonderfall | |||
Ausbildungsabschluss als Diplom-Ingenieurin / Ingenieur | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad plus 2‑jährige Berufspraxis in den letzten 3 Jahren Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit in der Berufsausübung | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad im Bauingenieurwesen Berufspraxis von mindestens 2 Jahren auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden nach ThürBO § 65 Abs. 4) | Hauptwohnsitz oder berufliche Niederlassung in Thüringen Akademischer Grad Praktische Tätigkeit als Ingenieur |
Wen vertreten wir?
Wesentliche Aufgaben der Kammer sind:
- Vertretung der Interessen der Ingenieure in den politischen Gremien und bei Gesetzesinitiativen
- Förderung und Wahrung des Ansehens des Berufsstandes
- Schutz beruflicher Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder
- Beratung der Behörden durch Vorschläge und Stellungnahmen
- Ingenieure in Fragen der Berufsausübung zu beraten
- die berufliche Aus‑, Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder
- Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten
- die Ingenieurtätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt zu fördern
Die Kammer hat freiberufliche oder angestellte Ingenieure als Mitglieder:
- Beratende Ingenieure
- Bauvorlageberechtigte Ingenieure
- Listengeführte Ingenieure
- Ingenieure aller Fachrichtungen
Wo sehen wir unsere aktuellen Schwerpunkte?
- Schaffung einer einheitlichen Deutschen Bauordnung als nachhaltigen Beitrag zum Bürokratieabbau
- Imageaktivitäten im Hinblick auf den Ingenieurberuf
- Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Thüringer freiberuflichen Ingenieure
- politische Flankierung von Auslandsaktivitäten des Berufsstandes
- Entbürokratisierung und rechtssichere Formulierung des Vergaberechtes (VOB, VOL, VOF)
- Erhöhung der Transparenz von VOF-Verfahren
- Errichtung einer einheitlichen Thüringer Informationsplattform für öffentliche Ausschreibungen
- faire und auskömmliche Honorierung von Ingenieurleistungen
- Modernisierung der HOAI
- Befürwortung einer schlankeren Verwaltung im Freistaat Thüringen
- Auslotung der Handlungsspielräume im Bolognaprozess und Ermöglichung des Abschlussgrades »Dipl.-Ing.«
- aktive Mitwirkung seitens der Kammermitglieder in den Kammergremien
- Erarbeitung von Fachingenieurlisten, auf die öffentliche und private Auftraggeber zurückgreifen können
- Maßnahmen zur Einhaltung der Honorarordnung und zur Verbesserung der Zahlungsdisziplin
- Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowohl im Hochschulsektor, als auch im gymnasialen Bereich