Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen (KZV Thüringen) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung obliegt. Sie ist eine Einrichtung zahnärztlicher Selbstverwaltung. Mit ihr nehmen die Zahnärzte die ihnen durch Gesetz übertragenen öffentlichen Verwaltungsaufgaben bei der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten eigenverantwortlich wahr.
Die KZV Thüringen finanziert sich ausschließlich aus Beiträgen ihrer Mitglieder. Obgleich sie öffentliche Aufgaben wahrnimmt, erhält sie weder aus der Staatskasse noch von den Krankenkassen finanzielle Zuwendungen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen hatte sich im Herbst 1990 als Verein gegründet. Ab 01.01.1991 fand per Gesetz mit der Vereinheitlichung der Rechtsordnung eine Umwandlung des Vereins in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts statt. Die KZV Thüringen hat ihren Sitz in Erfurt.
Mitglieder der KZV Thüringen sind, soweit die Praxis in Thüringen liegt:
- die zugelassenen Zahnärzte (1.876),
- die ermächtigten Zahnärzte (1),
- die in einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Zahnärzte (0),
- die in einer Gesundheitseinrichtung gem. § 311 Abs. 2 SGB V angestellten Zahnärzte (9)
Die Mitglieder sind in 1685 freiberuflichen Zahnarztpraxen, einer Zahnklinik eines Krankenhauses und in drei Gesundheitseinrichtungen tätig. Organe der KZV Thüringen sind: die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte werden von der Hauptgeschäftsführung nach Weisung des Vorstands erledigt.
Die KZV Thüringen erfüllt die Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den Satzungsvorschriften ergeben. Hierzu gehören insbesondere:
Die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung
Die KZV Thüringen führt über ihre Mitglieder die zahnärztliche Behandlungen aller gesetzlich krankenversicherter Patienten durch. Sie plant den Bedarf an Zahnärzten und beobachtet die Entwicklung.
Die KZV Thüringen versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder. Sie berät die Thüringer Zahnärzte in allen Fragen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit und ergreift Maßnahmen, um die Verwaltungstätigkeit ihrer Mitglieder in den Praxen so effektiv wie möglich zu gestalten.
Abschluss von Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen
Bei der zahnmedizinischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten wirkt die KZV Thüringen mit den Krankenkassen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zusammen. Hierzu sind vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Diese Verträge sind gemeinsam mit den bundeseinheitlichen Richtlinien und bundesunmittelbaren Verträgen für die Zahnärzte, Krankenkassen und Versicherten verbindlich. Sie konkretisieren den Behandlungsanspruch der Patienten. Darüber hinaus gehende Leistungen werden zwischen Patient und Zahnarzt direkt vereinbart.
Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen
Leistungen, für die die Krankenkassen die Kosten übernehmen oder Zuzahlungen leisten, rechnet der Zahnarzt gegenüber der KZV Thüringen ab. Die KZV Thüringen führt eine Schlüssigkeitsprüfung der eingereichten Abrechnungen durch und stellt die Leistungen den Krankenkassen in Rechnung.
Entgegennahme der Vergütung und Verteilung an die Mitglieder
Für die von den Zahnärzten erbrachten und von der KZV Thüringen abgerechneten Leistungen, entrichten die Krankenkassen nach Maßgabe der zwischen der KZV Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossenen Vergütungsverträge eine Gesamtvergütung.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist mit Ausnahme der zahnprothetischen Leistungen die zur Verfügung stehende Gesamtvergütung begrenzt. Werden somit mehr Leistungen durch Patienten abgefordert als geplant, reicht die Vergütung nicht aus. Darüber hinaus legt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales aufgrund von Meldungen der Krankenkassen den höchstens zulässigen Steigerungssatz der Gesamtvergütung des nächsten Jahres fest. Da dieser Steigerungssatz bereits mehrere Jahre sowohl unter der Inflations- als auch der Teuerungsrate lag, sind die Vergütungssätze der Zahnärzte stetig gesunken. Die KZV Thüringen verteilt die Gesamtvergütung nach dem mit den Verbänden der Krankenkassen und Landesverbänden der Ersatzkassen einheitlich vereinbarten Honorarverteilungsmaßstab. Grundlage der Verteilung bilden hierbei die jeweiligen individuellen Leistungsmengen der Zahnarztpraxen.
Auf der Basis der jeweiligen Bewertungspunktzahlen der einzelnen Leistungen gemäß Bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA‑Z ) multipliziert mit den in den Vergütungsverträgen vereinbarten Punktwerten wird der Zahlungsanspruch der Zahnarztpraxis ermittelt. Reicht die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Gesamtvergütung nicht aus, um alle von den Versicherten abverlangten Leistungen mit dem vereinbarten Punktwert zu vergüten, muss der Punktwert um das maß der Überschreitung abgesenkt werden.
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen vertragszahnärztlichen Versorgung
Die Qualität der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen findet auf einem hohen Niveau statt.
Alle Zahnärzte unternehmen in ihren Praxen große Anstrengungen um das Versorgungsniveau auch unter immer schlechteren Rahmenbedingungen zu halten und zu verbessern. Die KZV Thüringen führt hierzu regelmäßig zentrale Fortbildungsveranstaltungen, z. B. den Thüringer Vertragszahnärztetag, aber auch dezentrale Kreisstellenveranstaltungen durch. Durch ihre Rundschreiben und das Thüringer Zahnärzteblatt (tzb) informiert sie ihre Mitglieder zeitnah und aktuell über Änderungen und Entwicklungen in der Vertragszahnheilkunde.
Neben diesem präventiven Wirken führt die KZV Thüringen aber auch gezielte Prüfungs- und Berichtigungsverfahren durch. Bei der KZV Thüringen wurde eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. An diese kann sich jede Person wenden, die einen entsprechenden verdacht hegt.
Vertretung der Vertragszahnärzte in der Öffentlichkeit
Die KZV Thüringen unterhält gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Thüringen eine Pressestelle und gibt als amtlichen Mitteilungsblatt monatlich das Thüringer Zahnärzteblatt – tzb heraus.
Darüber hinaus werden Pressemitteilungen zu aktuellen Themen gefertigt. Die Teilnahme an Telefonforen, Pressekonferenzen u. ä. wird ebenfalls zur Darstellung der belange der Zahnärzte in Thüringen genutzt. Auf Bundes- und Landesebene wird der Kontakt zur Politik gepflegt.
Interessenausgleich zwischen Zahnärzten, Krankenkassen und Patienten
Die KZV Thüringen unterhält eine Patientenberatungsstelle.
An diese können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten mit Fragen im Zusammenhang mit geplanten zahnprothetischen Versorgungen und der hieraus entstehenden Kostentragungsverpflichtung der Krankenkassen i. S. der Einholung einer Zweitmeinung wenden. Die Vermittlung von anderen Zahnärzten ist hierbei ausgeschlossen.
Auf Antrag der Krankenkassen prüft die KZV Thüringen auch den Verdacht auf Behandlungsfehler, soweit hierdurch Ansprüche der Krankenkassen berührt sein können.
Für Konfliktfälle stellt die KZV Thüringen den Krankenkassen Gutachter im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen, der systematischen Behandlung von Parodontopathien und im Bereich Kieferorthopädie zur Verfügung.
KZV Thüringen
Theo-Neubauer-Str. 14
99085 Erfurt
T: 0 36 1 | 67 67 0
F: 0 36 1 | 67 67 108 oder 0 36 1 | 67 67 104
www.kzv-thueringen.de