Landeszahnärztekammer Thüringen
Am 23. Mai 1990 wurde die Landeszahnärztekammer Thüringen gegründet. Sie ist die öffentliche Berufsvertretung ihrer ca. 2.500 Mitglieder und untersteht der Rechtsaufsicht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen, die ihren Beruf im Land ausüben oder hier ihren Wohnsitz haben, gehören der Kammer als Pflichtmitglieder an.
Die Aufgaben der Kammer als Interessenvertreter ihrer Mitglieder lt. §4 des Heilberufegesetzes sind u. a.
- Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten,
- Sicherung der Qualität der Berufsausübung,
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
- Fürsorge zugunsten eines gedeihlichen Verhältnisses der Kammerangehörigen untereinander,
- Durchführung der Berufsausbildung,
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
- die beruflichen Belange des Berufsstandes wahrzunehmen und zu vertreten,
- auf Ersuchen von Behörden zu einschlägigen Fragen Gutachten zu erstatten,
- Sachverständige namhaft zu machen,
- zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen.
Die Kammer unterhält für ihre Kammerangehörigen und deren Familienmitglieder ein Versorgungswerk.
Das oberste Organ der Landeszahnärztekammer ist die Kammerversammlung. Sie besteht aus max. 50 Mitgliedern und wählt aus ihrer Mitte
- einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter,
- den Präsidenten, den Vizepräsidenten und 5 Beisitzer (Vorstand).
In der Kammer arbeiten 19 Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Kommissionen sowie 5 Themenbeauftragte.
Zur Förderung und Bewahrung der Berufsinteressen und Pflichten ihrer Mitglieder bietet die Landeszahnärztekammer einen umfangreichen Katalog an Dienstleistungen und konkreter Hilfestellungen an.
Landeszahnärztekammer Thüringen
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